Struktur
Ziel von Siegelklarheit ist es, nachhaltiges Handeln zu stärken – und zwar, indem wir Verbraucher*innen dabei unterstützen, Umwelt- und Sozialsiegel besser zu verstehen. So wollen wir dazu beitragen, die Marktdurchdringung anspruchsvoller Siegel und die internationale Umsetzung hoher Umwelt- und Sozialstandards voranzutreiben. Durch den Vergleich der Siegel bekommen die standardsetzenden Organisationen so erst einen echten Anreiz, stetig an der Verbesserung ihrer Systeme zu arbeiten. Eine Entwicklung, von der wir am Ende als Gesellschaft profitieren.
Siegelklarheit ist eine Initiative Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ).
Wie arbeiten sie genau zusammen? Siegelklarheit selbst ist ein Projekt des BMZ. Von ihm wurde es initiiert und finanziert. Um es konkret umzusetzen, wurde die GIZ beauftragt. Sie stellt das Sekretariat und ist für alle Aktivitäten rund um Siegelklarheit zuständig.
Politischer Kontext
Die Bundesregierung hat sich in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und dem Nationalen Programm für nachhaltigen Konsum zu Siegelklarheit und seinem Ausbau verpflichtet. Unser Portal ist somit ein wichtiges Instrument zur Förderung nachhaltigen privaten Konsums und Referenz in der politischen Nachhaltigkeitsagenda Deutschlands. Ausgangspunkt hierfür sind die Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) (nur Englisch), auf die sich die internationale Gemeinschaft 2015 verständigt hat. Eines dieser Ziele verpflichtet die Bundesregierung auf die Förderung nachhaltigen Konsum. Mit seinem Informationsangebot ist Siegelklarheit ein Beitrag genau dazu.
Denn von einem sind wir überzeugt: Kaufentscheidungen haben Einfluss.
Ein Gesetz für faire Lieferketten
Kein anderes Land ist so stark in die weltweiten Lieferketten eingebunden wie Deutschland. Sowohl unser Wohlstand als auch der Wirtschaftswachstum der Entwicklungsländer sind von Lieferketten abhängig. Mit der Verabschiedung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) stehen Unternehmen in der Pflicht, den Menschenrechten in ihren Lieferketten Rechnung zu tragen. Wie sich eine gesetzliche Regelung bezüglich unternehmerischer Sorgfaltspflichten gestalten lässt, erfahren Sie im Video.
Erfahren Sie hier zudem mehr darüber, welche Rolle Siegelklarheit in der Entwicklungszusammenarbeit spielt.